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Barco befolgt die Grundsätze guter Unternehmensführung und Transparenz, die im belgischen Corporate Governance Kodex von 2020 festgelegt sind. Eine solide Unternehmensführung steht bei Barco im Mittelpunkt. Sie bildet einen integralen Bestandteil unserer Unternehmensstrategie.

Kapital und Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag

Neueste Version herunterladen (9. Juni 2022) EnglischNiederländisch

Kapitalstatus zum 9. Juni 2022

Basisdaten
Gesamtkapital:56.752.735,86 EUR
Gesamtzahl stimmberechtigter Aktien:92.916.645
Gesamtzahl Stimmrechte (Nenner):92.916.645 (ein Stimmrecht pro Aktie)
Ergänzende Angaben
Gesamtzahl durch Grundpfandrechte gesicherter Anleihen, die in stimmberechtigte Aktien umgewandelt werden können:Null
Gesamtzahl der Rechte (hinterlegt durch Aktien oder nicht) zum Bezug von noch auszugebenden stimmberechtigten Aktien:Null
Gesamtzahl der Stimmrechte, die aus der Ausübung solcher Bezugsrechte resultieren:Null
Gesamtzahl Vorzugsaktien:Null

Corporate Governance

Corporate-Governance-Charta

Die Corporate-Governance-Charta von Barco enthält und ergänzt die Bestimmungen zur Corporate Governance im BCCA (Belgian Code of Companies and Associations) sowie im Gesellschaftsvertrag von Barco NV. Zudem beschreibt die Erklärung zur Corporate Governance im Jahresbericht die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres in diesem Bereich.

Mit Fragen oder Anmerkungen zum Corporate-Governance-Ansatz von Barco können Sie sich jederzeit an den Compliance Officer wenden.

Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2023


Corporate Governance-Compliance

Gemäß Artikel 3:6, § 2 des BCCA setzt Barco den belgischen Kodex zur Corporate Governance aus dem Jahr 2020 um. Sie können diesen Kodex hier herunterladen: www.corporategovernancecommittee.be.

Es folgt eine Übersicht derjenigen Artikel des belgischen Kodex zur Corporate Governance, die Barco nicht einhält (mit einer Erläuterung der Gründe für die Nichteinhaltung).


Art. 7.6

Der Vorstand hat entschieden, dass nicht geschäftsführende Vorstandsmitglieder keine Aktien als Teil ihrer Vergütung erhalten. Diese Art der Förderung wird sich steuerlich und praktisch auf Nicht-Belgier auswirken. Darüber hinaus halten bereits mehrere Direktoren eine bedeutende Anzahl an Aktien von Barco.

Art. 7.8

Der variable Anteil am Vergütungspaket für Führungskräfte ist an die Gesamtleistung des Unternehmens und der Geschäftseinheit sowie an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft, die für Investoren zunehmend wichtig geworden sind. Beide Aspekte sind Funktion – und damit Maß – der individuellen Leistung von Führungskräften.

Art. 7.9

Der Vorstand hat keine Mindestmenge an Aktien festgelegt, die von Führungskräften gehalten werden müssen. Das Vergütungspaket für Führungskräfte ist mit seinen verschiedenen Komponenten darauf ausgelegt, Führungskräfte zur Verfolgung einer Strategie des nachhaltigen und profitablen Wachstums zu motivieren.

Art. 7.12

Der Vorstand ist bestrebt, eine dem gesetzlich zulässigen Umfang für Arbeitsverträge von Führungskräften entsprechende Rückgewährklausel in die betreffenden Verträge aufzunehmen.

Hauptversammlungen

Barco empfiehlt den Anteilseignern, sich für die Hauptversammlungen zu registrieren und ihre Stimmrechte auszuüben. Die Versammlungen ermöglichen den direkten Kontakt mit dem Management und die Erörterung der Geschäftsergebnisse und der Strategie des Unternehmens.

Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich am letzten Donnerstag im April statt.
Außerordentliche Hauptversammlungen können einberufen werden, wenn die Interessen des Unternehmens dies erforderlich machen. Die für Hauptversammlungen geltenden Regeln sowie die Hauptrechte und -pflichten der Anteilseigner sind im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens detailliert beschrieben.

Alle für die Teilnahme an der Hauptversammlung – auch als Bevollmächtigte – erforderlichen Informationen und Dokumente sind wie die Resultate früherer Hauptversammlungen hier zu finden.

Ordentliche Hauptversammlung, 25. April 2024

Zweite Außerordentliche Hauptversammlung, 25. April 2024

EinberufungEnglischNiederländisch
ProxyEnglischNiederländisch
Sonderbericht 7.199 (Genehmigtes Kapital)EnglischNiederländisch

Außerordentliche Hauptversammlung, 22. März 2024

Mitteilung über unzureichende BeschlussfähigkeitEnglischNiederländisch
EinberufungEnglischNiederländisch
ProxyEnglischNiederländisch
Sonderbericht 7.199 (Genehmigtes Kapital)EnglischNiederländisch
Hauptversammlungen – Archiv

Wesentliche Beteiligungen

Anteilseigner, deren Anteil das Limit von 3 % am Stammkapital über- oder unterschreitet (verwässert), müssen ihre Anteile offenlegen. Anschließend sind weitere Offenlegungen bei Über- oder Unterschreiten eines Anteils von fünf (5) Prozent und Vielfachen von fünf (5) Prozent am Stammkapital des Unternehmens erforderlich. 


Offenlegungen

Die Offenlegungen sind gegenüber Barco und der FSMA vorzunehmen.

Senden Sie die Offenlegungen bitte an
   – Barco (LegalRiskCompliance@barco.com)
   - FSMA (trp.fin@fsma.be)
Informationen zum Nenner siehe Kapital und Gesellschaftsvertrag.


Detaillierte Informationen enthält das Exzerpt aus Guide to the Transparency Legislation FSMA_2011_08 vom 11. Februar 2020 (verfügbar auf der Website der Finanzmarktaufsicht (Financial Services and Markets Authority, FSMA). Die FSMA empfiehlt, Benachrichtigungen mit dem Standardformular TR-1 BE zu übermitteln (ebenfalls auf der FSMA-Website verfügbar).

Eigentum an den Unternehmensanteilen (Stand vom 07.03.2024)

Die Übersicht oben basiert auf den Offenlegungen und Benachrichtigungen, die das Unternehmen erhalten hat. Sie spiegelt möglicherweise nicht die tatsächlichen Anteile der aufgeführten Eigentümer wider.

 

Dematerialisierung von Aktien

  • Kontaktieren Sie bitte die Bank, die Ihr Wertpapierkonto führt, wenn Sie Ihre Aktien dematerialisieren und von Ihrem Wertpapierkonto in das nominative Aktionärsregister von Barco übertragen möchten. Ihre Bank muss das vom Central Securities Depositary Euroclear bereitgestellte, ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Anweisungsformular („Change of form demat into registered”) an Barco senden. Daraufhin leitet Barco dieses Formular ebenfalls unterzeichnet an Euroclear weiter. Euroclear verarbeitet die Anweisung so, dass Ihr Wertpapierkonto bei Ihrer Bank mit der Anzahl der Aktien belastet wird, die Sie in das Nominativaktionärsregister von Barco übertragen möchten, und dass die gleiche Anzahl auf dem Barco-Konto für Namensaktien gutgeschrieben wird. Bitte beachten Sie, dass die Bank für die Durchführung dieses Verfahrens möglicherweise bestimmte Verwaltungskosten in Rechnung stellt.

  • Für die Dividendenzahlungen müssen Sie uns Ihre Kontaktdaten (Wohnsitz + E-Mail-Adresse) sowie Ihre Bankverbindung mitteilen.

  • Nach Abschluss dieses Vorgangs sendet Ihnen Barco per Einschreiben ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Aktienzertifikat zu, das bescheinigt, dass die übertragenen Aktien ordnungsgemäß in seinem Nominativaktionärsregister eingetragen wurden.

  • Als Besitzer einer Namensaktie werden Sie per E-Mail zur jährlichen Aktionärsversammlung eingeladen. Barco überweist Ihnen genehmigte Dividenden nach Abzug aller anfallenden Steuern oder Abgaben direkt auf Ihr Konto.

Transparenzerklärungen

Insiderhandel

Die EU-Verordnung 596/2014 über Marktmissbrauch, gemeinhin als „Marktmissbrauchsverordnung“ (MMVO) bezeichnet, definiert Regeln zum Handeln der Anteile eines Unternehmens durch Insider sowie zur Offenlegung von Insiderinformationen, um marktmissbräuchliches Handeln zu verhindern. Zudem werden Marktmanipulationen sanktioniert. Barco hat diese Regeln in der Richtlinie zur Verhinderung marktmissbräuchlichen Verhaltens umgesetzt. Diese Richtlinie fasst die Barco als Ausgeber sowie Direktoren und Führungsmitarbeitern, diesen eng verbundenen Personen und verschiedenen Mitarbeitern und anderen Personen, die Tätigkeiten für Barco ausführen, obliegenden Pflichten in Bezug Marktmissbrauch zusammen.

Bei einer dieser Pflichten geht es um die Offenlegung des sogenannten Insiderhandels. Die Direktoren und Führungskräfte sowie diesen eng verbundene Personen müssen den Compliance Office und die FMSA über jede Transaktion von Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung im Zusammenhang mit Barco innerhalb von drei Geschäftstagen informieren. Diese Notwendigkeit entfällt nur, wenn die Summe dieser Transaktionen den Betrag von 5.000 EUR pro Kalenderjahr nicht überschreitet.

Es folgt eine Vierteljahresübersicht der gemeldeten Transaktionen, aufgeschlüsselt nach Kategorie (Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter).

Vergütungsrichtlinie

Gemäß Art. 7:89/1 des BCCA hat Barco eine Vergütungsrichtlinie für Direktoren, CEO und Führungskräfte festgelegt. Die Anteilseigner haben die Richtlinie auf der Jahreshauptversammlung am 28. April 2022 mit einer Mehrheit von 56 % genehmigt.

Vergütungsrichtlinien herunterladen: Englisch – Niederländisch

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