Produkte

Erleben Sie die Leistungsfähigkeit von ClickShare kostenlos!

Geben Sie uns 30 Tage Zeit, und wir werden Ihre Meinung über Meetings für immer ändern – ohne, dass Kosten für Sie entstehen! Installieren Sie Ihr Gerät ganz einfach und überwachen und optimieren Sie es per Fernzugriff. In der Zwischenzeit profitieren Ihre Mitarbeiter von einer engagierten Zusammenarbeit und mehr Produktivität, denn alle Meeting-Teilnehmer können unabhängig von ihrem Standort einen wertvollen Beitrag leisten.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und melden Sie sich noch heute für einen kostenlosen ClickShare-Test an! Damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich wieder auf Meetings freuen.

Welche Produkte können Sie testen?

 

C-10

CX-30

CX-50 2. Gen

 

C-10

CX-30

CX-50

CX-50 2. Gen

 

Kleine Besprechungsräume 

Mittelgroße Besprechungsräume 

Große Konferenz- und Sitzungsräume

Konferenz- und Sitzungsräume mit hoher Relevanz

Buttons enthalten 

1

2

2

2

Gleichzeitige Quellen auf dem Bildschirm

1

2

2

2

Kabelgebundener Videoeingang

 

 

HDMI

USB-C oder HDMI über Konverter

Touchscreen-Unterstützung und Interaktivität
PC steuern, Anmerkungen machen und Blackboarding

 

Flexible Raumunterstützung

 

 

 

Unterstützung für zwei Bildschirme

 

 

 

Kabelgebundenes Roomdock

 

 

 

Erweiterte Netzwerk- und AV-Integration

 

 

CO2-neutral

 

 

 

Weitere Details

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Das sagen unsere Kunden

It’s really easy to make something complex, it’s really hard to make something simple!

Greg Harper

Chief Technology Officer at Neuehouse


Häufig gestellte Fragen

Kostenlose Testversion von ClickShare

Technische Fragen

Bei technischen Fragen zu den Produkten C-10CX-30CX-50 oder CX-50 der 2. Generation lesen Sie bitte die Knowledge Base-Seiten von Barco.

F: Wie funktioniert das Try & Buy?

A: Registrieren Sie sich zunächst für eine kostenlose Testversion auf der Registrierungsseite, indem Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Danach erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Versanddetails zum Vorführgerät. Wenn Sie die Bestätigungs-E-Mail nicht innerhalb weniger Minuten nach der Anmeldung erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Junk-E-Mail-Ordner. Sieben Tage vor Ablauf der Frist des Vorführzeitraums von 4 Wochen werden Sie erneut per E-Mail kontaktiert, um zu erfahren, wann das/die Vorführgerät(e) abgeholt wird/werden. Mit der gleichen E-Mail fragen wir auch, ob Sie Interesse haben, das Produkt zu kaufen. In diesem Fall wird Ihre Anfrage an die richtige Kontaktperson weitergeleitet und Sie werden in Kürze kontaktiert.

F: Wer kann ein Vorführgerät anfordern?

A: Das Try & Buy-Programm ist nur für professionelle Benutzer mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien (ohne Kanarische Inseln und Balearen), Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten verfügbar.

F: Wie lange dauert es, bis das Vorführgerät in meinem Unternehmen eintrifft?

A: Ihr Vorführgerät wird innerhalb der nächsten sieben (7) Werktage geliefert.

F: Ist die Anfrage eines Vorführgeräts kostenlos?

A: Ja, der Vorführprozess ist kostenlos.

F: Kann ich mehr als ein Vorführgerät anfordern?

A: Nein, die Teilnahme am Try & Buy-Programm ist auf eine Vorführeinheit pro juristischer Person beschränkt.

F: Kann ich neben dem C-10, CX-30, CX-50 oder CX-50 der 2. Generation ein weiteres ClickShare-Set anfordern?

A: Nein, das Try & Buy-Programm gilt nur für Vorführgeräte der Produkte C-10, CX-30, CX-50 oder CX-50 der 2. Generation.

F: Wie lange kann ich das Produkt testen?

A: Sie können das Produkt bis zu 4 Wochen lang testen. Der Vorführzeitraum beginnt, sobald das Vorführgerät in Ihrem Unternehmen eintrifft. Vorführgeräte, die nicht innerhalb des gewünschten Zeitraums zurückgegeben werden, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

F: Wie funktioniert die Rücksendung?

A: In der 3. Woche des Probezeitraums erhalten Sie eine E-Mail mit dem Datum der Abholung des Vorführgeräts. Daneben erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Schritte, die Sie zur Rücksendung des Vorführgeräts ausführen müssen. Wenn der vorgeschlagene Abholtermin nicht günstig ist, kann ein neuer Abholtermin unter Berücksichtigung der Frist des Vorführzeitraums vereinbart werden.

F: In welchem Zustand sollte ich das Vorführgerät zurückgeben?

A: Sie sollten das Vorführgerät im selben Zustand zurückgeben, in dem es bei der Lieferung war – einschließlich aller Kabel, Handbücher und des Verpackungsmaterials.

F: Kann ich das Produkt behalten, wenn ich es kaufen möchte?

A: Nein, Sie müssen das Produkt in jedem Fall zurückgeben. In Woche 3 des Vorführzeitraums senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Frage, ob Sie an einem Kauf interessiert sind. In diesem Fall wird Ihre Anfrage an die richtige Kontaktperson weitergeleitet und Sie werden in Kürze kontaktiert.

Geschäftsbedingungen

 

Kostenlose Testversion von ClickShare

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung“) zwischen Barco und Ihnen (dem „Benutzer“) legen die Bedingungen für die Nutzung des ClickShare C-10, CX-30, CX-50, CX-50 Gen 2 oder eines Gerätesatzes einer Allianz-Partnerfirma (des „Vorführgeräts“) zum alleinigen Zweck der Evaluierung für einen Zeitraum von bis zu vier (4) Wochen ab der Lieferung durch den Servicepartner von Barco (der „Vorführzeitraum“) fest, bevor Sie sich zum Kauf eines ClickShare C-10, CX-30, CX-50, CX-50 Gen 2 oder eines Gerätesatzes einer Allianz-Partnerfirma entscheiden. Der Benutzer erklärt sich hiermit einverstanden, dass die ausgeliehenen Vorführgeräte den folgenden Bedingungen unterliegen:

1. Das Try & Buy-Programm gilt nur für gewerbliche Nutzer mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Festlandsgebieten der folgenden Länder: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien (ausgenommen Kanarische Inseln und Balearen), Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.

2. Während des Vorführzeitraums darf/dürfen das/die Vorführgerät(e) nur vom Benutzer betrieben werden und darf nur für den beabsichtigten Bewertungszweck und in strikter Übereinstimmung mit den Betriebsanweisungen für das Vorführgerät verwendet werden. Der Benutzer muss das/die Vorführgerät(e) und/oder einen Teil davon im normalen Betriebsablauf des Benutzers verwenden. Der Nutzer darf das Vorführgerät oder Teile davon nicht an Dritte verleihen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Der Benutzer darf das/die Vorführgerät(e) oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Mitteilung an Barco aus seiner Einrichtung entfernen oder verlegen.

3. Während des Vorführzeitraums bleibt das/die Vorführgerät(e) zu jeder Zeit das ausschließliche Eigentum von Barco. Der Benutzer stellt sicher, dass das/die in seinem Besitz befindliche(n) Vorführgerät(e) von Barco jederzeit als Eigentum von Barco in den Räumlichkeiten des Benutzers identifiziert werden kann. Für den Fall, dass ein Dritter behauptet, Rechte, Übernahmen, Drohungen oder Versuche zu haben, die Demo-Einheit oder einen Teil davon in Besitz zu nehmen, muss der Benutzer Barco unverzüglich darüber informieren und die Anweisungen von Barco befolgen.

4. Während des Probezeitraums und bis zum Zeitpunkt der erneuten Lieferung durch den Benutzer des/der Vorführgerät(e) unterliegt der/die Vorführgerät(e) der Pflege, dem Sorgerecht und der Kontrolle des Benutzers. Der Benutzer hat das/die Vorführgerät(e) auf eigene Kosten in gutem und funktionsfähigem Zustand zu halten und mindestens ein angemessenes Maß an Sorgfalt aufzuwenden, um das/die Vorführgerät(e) zu pflegen, zu warten und zu betreiben. Der Benutzer haftet für Schäden oder Verluste am Vorführgerät, während er sich bis zur erneuten Lieferung in der Obhut und Kontrolle des Benutzers befindet. Der Benutzer muss sich unverzüglich an den Kundendienst des Barco-Servicepartners wenden. Im Schadensfall verpflichtet sich der Nutzer, die Kosten für Reparatur/Überholung zu den Bedingungen von Barco zu tragen (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde). Falls erforderlich, sind Reparaturen, Austausch oder mögliche Aktualisierungen / Upgrades der Demo-Einheit ausschließlich von einem von Barco autorisierten Servicetechniker durchzuführen.

5. Der Servicepartner von Barco liefert das/die Vorführgerät(e) auf Kosten und Risiko an den vereinbarten Ort. Alle zusätzlichen Betriebskosten oder ‑kosten (z. B. Transport, Installation usw.) können wie vereinbart in Rechnung gestellt werden. Ungeachtet des Vorstehenden trägt Barco die Transportkosten der Demoeinheit zum Benutzer und auch die Kosten des Rücksendeetiketts.

6. Dieser Vertrag endet und das Recht des Nutzers auf den Besitz des Vorführgeräts erlischt sofort: (i) am Ende des Probezeitraums; oder (ii) wenn der Benutzer eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einhält; oder (iii) wenn ein Verfahren nach einem Konkurs- oder Insolvenzgesetz vom oder gegen den Benutzer eingeleitet wird; oder (iv) der Benutzer eine Abtretung seines Eigentums zugunsten seiner Gläubiger vornimmt.

7. Am Ende des Vorführzeitraums erhält der Benutzer die Möglichkeit, ein ClickShare-Gerät des Typs C-10, CX-30, CX-50, CX-50 Gen 2 oder ein Gerät von Allianz-Partnerfirmen zu kaufen, indem er einen Kaufauftrag an einen von Barco autorisierten Händler zu den dann geltenden und vereinbarten Bedingungen erteilt.

8. Nach Ablauf oder Beendigung des Vorführzeitraums muss der Benutzer das/die Vorführgerät(e) in gutem Zustand an den Service-Partner von Barco zurücksenden. Dem Benutzer wird eine Nachfrist von zwei (2) Wochen für die Rücksendung des/der Vorführgeräts(e) gewährt. Im Falle einer Abholung erfolgt die Abholung ausschließlich im Erdgeschoss der Räumlichkeiten des Nutzers. Wenn die Demo-Einheit oder ein Teil davon nicht innerhalb dieser Nachfrist zurückgesandt wird, stellt Barco dem Benutzer den Listenpreis der Demo-Einheit oder eines Teils davon in Rechnung, ohne dass eine separate Bestellung oder eine andere Formalität erforderlich ist.

9. Jedes beschädigte, nicht funktionierende und/oder fehlende Vorführgerät wird dem Benutzer von Barco zum Listenpreis gemäß dieser Vereinbarung in Rechnung gestellt, sofern dies zusätzlich zu der oben genannten Entschädigung möglich ist und keine separate Bestellung oder eine andere Formalität erforderlich ist. Die Abhilfemaßnahmen gemäß dieser Klausel ergänzen und schließen keine anderen Abhilfemaßnahmen aus, die gemäß dieser Vereinbarung gesetzlich oder im Eigenkapital verfügbar sind.

10. Der Benutzer hat auf seine Veranlassung und Kosten während des Demo-Zeitraums eine Versicherungspolice zu unterzeichnen und aufrechtzuerhalten, die (i) Personenschäden an Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Direktoren oder anderen Dritten des Benutzers abdeckt, die durch die Demo-Einheit oder in der Demo-Einheit oder in Folge oder in Verbindung damit verursacht wurden; (ii) jeglichen Verlust oder Schaden an sämtlichem Eigentum von Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren des Benutzers oder anderen Dritten abdeckt, der durch die Demo-Einheit oder in Verbindung damit verursacht wird oder daraus resultiert; und (iii) Verlust oder Beschädigung der Demo-Einheit oder eines Teils davon abdeckt.

11. Der Benutzer haftet, entschädigt und stellt Barco, seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren von sämtlichen Ansprüchen, Handlungen, Klagen oder Verfahren, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen frei, die gegen Barco, seine Mitarbeiter, leitende Angestellten und Direktoren infolge von Körperverletzungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Behinderung, Tod und Krankheit) oder jegliche Sachschäden, die durch die Ausrüstung oder in Verbindung damit verursacht wurden oder daraus resultieren, geltend gemacht werden oder gegen diese entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, sind die ausschließliche Haftung von Barco und das ausschließliche Rechtsmittel des Benutzers für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die Demo-Einheit auf den Wert der Demo-Einheit beschränkt. Es besteht keine Beschränkung für die Haftung in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von Barco, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Handlungen oder andere Fälle verursacht wurden, in denen die Haftung nicht durch geltendes Recht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.

12. Der Benutzer verpflichtet sich, keine von Barco erhaltenen vertraulichen Informationen, weder mündlich noch schriftlich oder in anderer materieller Form, an Mitarbeiter, die diese Informationen nicht ausdrücklich verwenden müssen, oder an Dritte (einschließlich Auftragnehmer) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Barco weiterzugeben. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung gemeinfrei sind oder ohne Verschulden oder Verletzung des Nutzers gemeinfrei werden. Vertrauliche Informationen umfassen ohne Einschränkung alle geschäftlichen, finanziellen, Marketing-, kommerziellen und / oder technischen Informationen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Prozesse, Softwareprogramme (in Quellcode oder kompilierter Form), Hardware- und Softwareproduktinformationen und Forschungsprogramme, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden.

13. Alle Patente, Markenzeichen, Urheberrechte und/oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum und/oder geschützten oder vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Vorführeinheit, die vor dem Datum dieser Vereinbarung existieren oder zum Datum dieser Vereinbarung entwickelt wurden, bleiben Eigentum von Barco oder seinem Lizenzgeber, und nichts in diesem Dokument ist so auszulegen, als würde es dem Benutzer, seinen Nachfolgern oder Abtretungen implizit oder auf andere Weise Rechte, Titel oder Interessen an oder Lizenzen unter geistigen Eigentumsrechten oder vertrauliche Informationen oder andere Geschäftsgeheimnisse übertragen.

14. Barco kann ohne Einschränkung alle im Zusammenhang mit dem Verkauf gemäß Artikel 6 erhaltenen Daten speichern, verarbeiten, nutzen und wiederverwenden. Auf Anfrage von Barco muss der Benutzer Barco unverzüglich schriftlich über die Maßnahmen informieren, die der Benutzer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gemäß der geltenden Datenschutzgesetze ergreift. Barco ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die vom Benutzer erhaltenen personenbezogenen Daten vor Verlust und rechtswidriger Verarbeitung zu schützen. Der Benutzer garantiert gegenüber Barco, dass (i) die Daten rechtmäßig von betroffenen Personen stammen; (ii) es den betroffenen Personen alle notwendigen und relevanten Informationen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Verfügung gestellt hat; (iii) die Daten Barco rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden; und (iv) die Datenverarbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er die Kontaktstelle für betroffene Personen bleibt und die betroffenen Personen darüber informiert. Der Benutzer stellt sicher, dass die Barco zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten aktuell und für den Verkauf relevant sind. Der Benutzer verpflichtet sich, Barco über jede Aufforderung einer betroffenen Person zu informieren, ihre Daten zu korrigieren oder zu löschen oder die Verarbeitung ihrer Daten einzuschränken. Der Benutzer stellt Barco von allen Ansprüchen, Verfahren oder Klagen frei, die von einer zuständigen Behörde oder einer Einzelperson gegen Barco erhoben werden, wenn der Benutzer oder einer seiner Bearbeiter gegen Rechte oder Pflichten Dritter gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verstößt.

15. Diese Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.

16. Jede Partei ist ein unabhängiger Auftragnehmer und handelt als solcher, also nicht als Vertreter, Partner oder Joint Venture der anderen Partei zu irgendeinem Zweck. Keine Partei besitzt das Recht, die Befugnis oder die Autorität, im Namen der anderen Partei zu handeln oder eine Verpflichtung, ausdrücklich oder implizit, zu begründen. Keine der Parteien ist im Rahmen dieser Vereinbarung als Handelsvertreter vorgesehen.

17. Eine Verzögerung oder Unterlassung einer Partei bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht.

18. Diese Vereinbarung kommt den Parteien, ihren jeweiligen Vertretern, Erben, Nachfolgern und Beauftragten zugute. Diese Vereinbarung darf vom Benutzer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Barco nicht abgetreten werden.

19. In keinem Fall ist Barco daran gehindert, andere Geschäfte zu tätigen, die dem Geltungsbereich dieser Vereinbarung ähnlich sind oder nicht. Es gilt insbesondere, dass alle anderen Geschäfte des Kern-Geschäftsbereichs von Barco ohne die durch dieses Abkommen geschaffenen Einschränkungen weitergeführt werden.

20. Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dem belgischen Recht, ungeachtet der Prinzipien des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten infolge oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung werden ausschließlich an die Gerichte von Kortrijk, Belgien, verwiesen, jedoch unbeschadet der Vollstreckung eines Urteils oder einer Anordnung in einer anderen Gerichtsbarkeit.

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